Hintergründe zum Flughafen Tempelhof (II): Volksentscheid und rechtliche Betrachtung

Veröffentlicht am 08.04.2008 in Berlin

In der Reihe "Hintergründe zum Flughafen Tempelhof" bieten wir aus Anlass des bevorstehenden Volksentscheids am 27. April 2008 Hintergrundwissen und Fakten zu allen relevanten Fragen rund um das Ende des Flugbetriebs.

II. Volksentscheid und rechtliche Betrachtung

Was wollen die Initiatoren des Volksentscheids eigentlich?
Die öffentliche Auseinandersetzung über das Thema Flughafen Temepelhof ist vor allem deshalb so interessant, weil völlig unklar ist, was die Initiatoren eigentlich wollen. Am 24.4.2007 erklärte etwa Friedbert Pflüger im Abgeordnetenhaus: „Wir wollen alle miteinander, dass Tempelhof als Verkehrsflughafen für Linienmaschinen geschlossen wird.“ Zwei Monate später fordert die CDU, dass der Flughafen Tegel dauerhaft geöffnet bleiben soll. Wiederum einige Zeit später wollen sie dann, dass Tempelhof als Sonderflughafen für Privatmaschinen geöffnet werden soll. Die ICAT wiederum erklärt in diesem Zusammenhang, dass ein Privatflughafen betriebswirtschaftlicher Unsinn sei. Kurz danach fordert die bürgerliche Opposition, den Flughafen Tempelhof nur bis zur Eröffnung des Flughafens BBI offen halten. Zuletzt fordert CDU und FDP die Offenhaltung Tempelhofs auch über das Jahr 2011 hinaus, also eine dauerhafte Öffnung.
Was denn nun? Wissen die unterschiedlichen Akteure eigentlich, was die jeweiligen Mitstreiter wollen? Und wissen sie wenigstens, was sie selbst wollen?

Nur zur Erinnerung: Der Titel des Volksbegehrens lautet: “Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen”. Der Volksentscheid zielt also darauf ab, weiterhin Linienflüge auf dem Flughafen Tempelhof abzuwickeln.

Hintergründe: Rechtliche Betrachtung
Grundlage der jetzigen Schließung des Flughafens Tempelhof ist der so genannte und oft zitierte Konsensbeschluss der Gesellschafter aus dem Jahr 1996. Vorausgegangen waren jahrelange Diskussion über den Standort des Großflughafens BBI: Während die Berliner SPD sich stets für den Standort Sperenberg ausgesprochen hatte, favorisierte die CDU Schönefeld. Zwischen dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen, CDU, Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann, CDU und Ministerpräsident Manfred Stolpe, SPD als Vertreter der drei Gesellschafter kam es deshalb zum Kompromiss: BBI wird in Schönefeld gebaut; Tegel und Tempelhof werden im Gegenzug geschlossen.

Dieser Konsensbeschluss war Grundlage für den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im Jahre 1999. Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) reichte nach nur zweieinhalbjähriger Planung den Planfeststellungsantrag ein. Nach umfangreichen Prüfungen und Abwägungen entschieden die Behörden im August 2004 über das Flughafenprojekt BBI und genehmigen den Antrag im Planfeststellungsbeschluss. Gegen dieses Beschluss werden zahlreiche Klagen eingereicht. Am 16. März 2006 weist das Bundesverwaltungsgericht die Klagen ab, genehmigt den Beschluss und gibt somit grünes Licht für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Hauptstadt-Airport BBI. Unmittelbarer Bestandteil des Planfeststellungsbeschlussses ist die Entscheidung, die innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel zu schließen.

Die von der Planfeststellungsbehörde zur Schließung angeführten Gründe, nämlich das gesteigerte Verkehrsaufkommen, die Verringerung der Umweltbelastung sowie die Verringerung des Sicherheitsrisikos an den beiden dicht besiedelten innerstädtischen Standorten, sind jeder für sich allein geeignet sind, den Neu- oder Ausbau eines Flughafens zu rechtfertigen.
Ferner stellt das Gericht fest, dass der planfestgestellte Ausbau des Flughafens Schönefeld unter Beibehaltung der beiden innerstädtischen Flughäfen fachplanerisch nicht gerechtfertigt sei. Nach dem Planfeststellungsbeschluss ist die Schließung insbesondere aus Gründen des Luftverkehrsbedarfs erforderlich. Mit der Schließung einher geht die Verbesserung der Umweltbilanz und des Sicherheitsrisikos.
Adressat dieser Beachtungspflicht sei nicht nur die für die Luftverkehrsplanung zuständige Planfeststellungsbehörde, sondern auch die für den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigungen für die Flughäfen Tegel und Tempelhof zuständige Behörde des Landes Berlin.

Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts sind klar und eindeutig: Berlin musste die Schließung Tempelhofs (und Tegels) anordnen, da dies luftverkehrsrechtlich zwingend geboten war. Durch die Verlagerung des Luftverkehrs werden mehrere hunderttausend Berliner und Brandenburger vom Fluglärm entlastet. Ohne die Schließungsanordnung ist der Planfeststellungsbeschluss insgesamt in Frage gestellt. Bliebe Tempelhof erhalten, könnte die Inbetriebnahme des BBI mit ziemlicher Sicherheit gerichtlich verboten werden. Es müsste ein neues Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt werden. Das würde Jahre dauern und die Eröffnung des Großflugfhafens BBI verzögern – mit katastrophalen Auswirkungen für die gesamte Region.

 

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