Wahlrecht für UnionsbürgerInnen

Veröffentlicht am 24.04.2014 in Europa

In Berlin lebende Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können ihre Stimme entweder in Deutschland oder in ihrem Heimatland abgeben. Zur Stimmabgabe in Berlin müssen Sie sich bis zum 4. Mai 2014 (Eingang bei der Behörde) mit einem Antrag bei Ihrem Bezirkswahlamt in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Anschließend erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen, wie Sie Ihre Stimme abgeben können. Keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis brauchen Sie, wenn Sie bereits bei der Europawahl 2009 eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind. In diesem Fall erhalten Sie automatisch bis zum 4. Mai 2014 Ihre Wahlbenachrichtigung.

  •  in allen Amtssprachen der Europäischen Union

 

Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis

 

 

Übersicht der Bezirkswahlämter,

 

an das Sie den Antrag schicken müssen

Wenn Sie Ihr Wahlrecht nicht in Berlin, sondern in Ihrem Heimatland ausüben wollen, erhalten Sie nähere Informationen bei Ihrer konsularischen Vertretung in Deutschland.

 

Weitere Informationen für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige zur Ausübung ihres Wahlrechtes.

 
 

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