In der 85. Plenarsitzung am 23. Juni 2011 sprach Frank Zimmermann zum Antrag der SPD "Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen – Managerhaftung verschärfen".
Die Rede können Sie hier nachlesen:
Frank Zimmermann (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Berlin hat 61,9 Milliarden Euro Schulden. Ungefähr 4,5 Milliarden davon gehen auf das Konto der Bankgesellschaft, denn in einem damals beispiellosen Akt der Plünderung öffentlichen Vermögens wurden die Berliner Steuerzahler für abenteuerliche Immobiliengeschäfte in Haftung genommen.
Bis heute ist jedoch niemand für diese ruinöse Praxis der Kreditvergabe strafrechtlich belangt worden, von einigen wenigen Verurteilungen wegen Bilanzfälschung einmal abgesehen. Wenn aber am Ende keiner für den Verlust von 4,5 Milliarden Euro Landesvermögen bestraft werden kann, obwohl die Pflichtverletzungen vom höchsten deutschen Gericht bestätigt wurden, dann ist etwas mit unserem deutschen Strafrecht nicht in Ordnung.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen. Der Öffentlichkeit muss klar gesagt werden: Es gibt derzeit keinen wirksamen Schutz vor den Finanzjongleuren und Risikomanagern in den Vorstandsetagen. Sie können Milliarden in den Sand setzen, vielfach auf Kosten der Allgemeinheit, ohne dass die Justiz wirklich spürbar eingreift. Die Hypo-Real-Estate-Vorstände, die Ackermanns, die Nonnenmachers und die Landowskys, alle sind unbestraft. Und der Größte von ihnen feiert zur Belohnung auch noch seinen Geburtstag im Kanzleramt. Das sind Vorgänge, die das Rechtsempfinden der Allgemeinheit schwer stören, und sie verlangen nach einer Reaktion.
An der Staatsanwaltschaft und an der Polizei liegt es nicht. Sie haben in den Vorstandsetagen nahezu aller deutschen Großbanken ermittelt und zahlreiche Anklagen erhoben. Es liegt vielmehr an der zentralen Norm des deutschen Wirtschaftsstrafrechts. Der Untreuetatbestand im Strafgesetzbuch war schon immer ein schwer handhabbarer Paragraf. Seit dem letzten Jahr aber ist § 266 auf verantwortungslose Kreditgeschäfte praktisch überhaupt nicht mehr anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich in der Strafsache Landowsky plötzlich höhere Hürden für die Beweisführung aufgestellt. Nunmehr reicht eben die sogenannte schadensgleiche Vermögensgefährdung nicht mehr für eine Verurteilung aus. Dadurch entsteht unseres Erachtens eine nicht hinnehmbare Lücke im Wirtschaftsstrafrecht, die einem Freibrief für Spekulanten gleichkommt. Wir jedenfalls fühlen uns verpflichtet mitzuhelfen, dass diese Lücke geschlossen wird, und deshalb wollen wir hier den Anstoß geben, das Bundesrecht entsprechend zu ändern.
Wir halten es für wenig aussichtsreich, in diesem Zusammenhang den Versuch zu unternehmen, etwa § 266 des Strafgesetzbuchs irgendwie wiederzubeleben. Ich glaube, diesen Tatbestand können Sie weitgehend vergessen. Stattdessen meinen wir, dass zwei Ansatzpunkte beachtet werden müssen und möglicherweise zum Ziel führen. Der eine ist § 93 des Aktiengesetzes, wo Sorgfaltspflichten für Spitzenmanager in Aktiengesellschaften aufgeschrieben sind. Hier wäre nachzudenken, ob man diesen Paragrafen durch einen entsprechenden Straftatbestand ergänzt. Aber noch besser wäre die zweite Variante, nämlich dass das bereits im Kreditwesengesetz angelegte Verfahren, dass wenn jemand die Bonitätsprüfung und eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsprüfung von Kredit-nehmern unterlässt, dann pflichtwidrig handelt und mit einer Geldbuße belegt werden kann, die bis zu 150 000 Euro geht. Wir meinen, es ist dringend zu prüfen, ob man diesen Ordnungswidrigkeitstatbestand nicht zu einem Straftatbestand mit einer entsprechenden Strafandrohung für diese Fälle heraufstufen kann, die die Öffentlichkeit Milliarden kosten können.
Wir bitten dringend darum, diese Vorschläge ernsthaft zu prüfen und eine Initiative für eine Verschärfung der Managerhaftung auf Bundesebene zu ergreifen. Denn eines hält unsere Rechtsordnung auf Dauer nicht aus – dass die Strafgesetze Sanktionen für die breite Masse der Bevölkerung bereitstellen und für einige wenige Privilegierte nicht. – Herzlichen Dank!
Die Rede finden Sie zum Download im Plenarprotokoll: 85. Sitzung vom 23. Juni 2011 - lfd. Nr. 4.2 - S. 8209
Den Antrag finden Sie hier:
Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen – Managerhaftung verschärfenAntrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/4268