Angriff auf den Sozialstaat

Veröffentlicht am 04.05.2008 in Europa

Information des Wahlkreisabgeordneten Frank Zimmermann

Europäischer Gerichtshof gegen Tariftreue und Streikrecht

Mit seiner Entscheidung vom 3. April 2008 hat der europäische Gerichtshof in Luxemburg eine bedenkliche Einschränkung der Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe vorgenommen. Die europäischen Richter entschieden in der Rechtssache Rüffert (C-346/06) gegen das Land Niedersachsen, dass die gesetzlich festgelegte Tarifbindung bei öffentlicher Auftragsvergabe dem EU-Recht widerspreche, wenn diese Tarife nicht allgemeinverbindlich sind. Das dem Rechtsstreit zugrundeliegende Landesvergabegesetz Niedersachsens sei mit der EU-Entsenderichtlinie und mit der Dienstleistungsfreiheit in der EU unvereinbar.

Im Ergebnis bedeutet diese Entscheidung, dass es den Bundesländern europarechtlich verwehrt ist, durch Tariftreueerklärung Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern. Sollte es dabei bleiben, hätten tariftreue Unternehmen gegenüber Billiganbietern, die Dumpinglöhne zahlen, das Nachsehen. Der EuGH betont sogar, dass der in geringeren Lohnkosten liegende Wettbewerbsvorteil nicht durch das Tariftreueverlangen zunichte gemacht werden dürfe.

Diese Auslegung darf nicht zur Grundlage künftiger Vergabeentscheidungen werden. Sie verkehrt Geist und Zielsetzung der Entsenderichtlinie in ihr Gegenteil. Sie widerspricht zudem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2006 festgestellt, dass gesetzliche Tariftreueregelungen bei öffentlichen Aufträgen „Gemeinwohlzielen von überragender Bedeutung“ dienen, also z.B. Verdrängungswettbewerb durch Lohndumping zu verhindern oder die Einhaltung von Sozialstandards zu gewährleisten.

Die Entscheidung der Luxemburger Richter wird nicht das letzte Wort in dieser Frage sein. Es ist zu prüfen, inwieweit das EuGH-Urteil auch Auswirkungen auf das Berliner Vergabegesetz und die darin enthaltene Tariftreueregelung hat. Der Senat muss natürlich darauf achten, dass seine Vergabeentscheidungen nicht reihenweise von unterlegenen Konkurrenten angegriffen werden. Deshalb sind Erweiterungen und Klarstellungen im Entsenderecht dringend erforderlich. Der EuGH hat in seiner Entscheidung klar zwischen örtlichen Tarifbindungen und allgemein verbindlichen Regelungen unterschieden. Ist also ein Mindestlohn – wie ihn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits für einige Branchen vorschreibt – bundesweit allgemein verbindlich, so kann die Auftragsvergabe sehr wohl an die Einhaltung dieses Mindestlohns geknüpft werden.

Im Zusammenhang mit weiteren aktuellen Entscheidungen des EuGH zu Tariftreue und Streikrecht stellt das Urteil zum Vergabegesetz einen ernstzunehmenden Angriff auf den Sozialstaat dar. In den Rechtssachen Viking Line (C-438/05) und Laval (C-341/05) stellte der EuGH fest, dass Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitnehmerseite den EU-vertraglich festgeschriebenen Grundfreiheiten wie Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht zuwiderlaufen dürfen. In Randnummer 46 des Viking-Urteils wird formuliert, „dass die Ausübung der dort betroffenen Grundrechte, nämlich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Menschenwürde, nicht außerhalb des Anwendungsbereichs der Bestimmungen des Vertrags liegt und dass sie mit den Erfordernissen hinsichtlich der durch den Vertrag geschützten Rechte in Einklang gebracht werden und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen muss.“

Dies hätte zur Folge, dass soziale Grundrechte wie die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht eingeschränkt werden können, wenn und soweit die Grundfreiheiten des EG-Vertrags – etwa die Dienstleistungsfreiheit oder die Freiheit des Kapitalverkehrs – dies erfordern. Dadurch würde eine zusätzliche Verhältnismäßigkeitsprüfung eingeführt, die mit dem Sozialstaatsprinzip kaum vereinbar wäre. Eine solche neue Schrankenregelung zu Lasten von Grundrechten widerspricht zudem der Grundrechtssystematik des Grundgesetzes und muss durch Änderungen des Europäischen Rechts ausgeschlossen werden.

Hier finden Sie die Urteile des EuGH im Wortlaut:
Rüffert / Vergabegesetz NRW (C-346/06)
Viking Line (C-438/05)
Laval un Partneri (C-341/05)

 

Termine

Alle Termine öffnen.

05.04.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Abteilungsversammlung

16.04.2024, 19:30 Uhr - 21:00 Uhr Abteilungsversammlung

Alle Termine

Direkt zur BVV ins Rathaus Schöneberg

Direkt ins Abgeordnetenhaus

Lars Rauchfuß, MdA

Bürgerbüro: Markgrafenstraße 16, 12105 Berlin

Direkt in den Bundestag

Kevin Kühnert, MdB

Wahlkreisbüro: Goebenstraße 3, 10783 Berlin

 

TS-Aktuell

SPD-Arbeitsgemeinschaften in Tempelhof-Schöneberg

 

 

 

 

 

 

Mitglied werden