Information des Wahlkreisabgeordneten Frank Zimmermann
"Wenn es bei den geplanten online-Beschränkungen für ARD und ZDF bleibt, ist der Vertragsentwurf zum öffentlich-rechtlichen Programmauftrag (12. Rundfunkänderungs-staatsvertrag) nicht zustimmungsfähig", erklärte der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Frank Zimmermann.
"An den beiden entscheidenden Punkten - Telemedienauftrag und Nutzung der Archive - bleibt der jetzt bekannt gewordene Text ohne Not hinter dem Brüsseler Kompromiss von 2007 zurück. Ein solcher Rückschritt beim öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag ist nicht hinnehmbar," so Zimmermann.
"Die Europäische Union hat die Entwicklungsgarantie der Sender im Internet bestätigt; jetzt müssen die Länder sie auch in den Staatsvertrag schreiben. Dazu gehört ein originärer online-Auftrag für die Rundfunkanstalten, der nicht auf "sendungsbezogene" Inhalte beschränkt werden darf. Das Internet-Angebot ist nicht dazu da, lediglich das klassische lineare Programm 1 : 1 auch über das Netz zu verbreiten. Das Telemedienangebot ist im Zeitalter der Trimedialität eine der Säulen des öffentlich-rechtlichen Systems. Es muss grundsätzlich in dem Umfang zugelassen werden, wie es journalistisch-redaktionell begründet ist. Grenzen sind in einer Negativliste (z.B. keine flächendeckende lokale Berichterstattung, keine kommerziellen Aktivitäten; keine Werbung usw.) sowie - bei neuen Angeboten - durch den sog. Drei-Stufen-Test zu ziehen.
Auch die Beschränkung des freien Archivzugriffs auf 7 Tage ist abzulehnen. Ein Dossier über die Kindheit von Obama und Hillary darf nicht vor dem Wahltermin aus dem Programm genommen werden müssen. Vielmehr muss auch die Verweildauer von Telemedienangeboten redaktionell begründet sein und darf nicht starren Fristen folgen. Grundsätzlich muss den Rundfunkanstalten der Aufbau eines digitalen Archivs ermöglicht werden. Es wäre kaum zu erklären, dass öffentlich finanzierte Inhalte nach kürzester Frist nicht mehr frei abrufbar sein sollen."